
GRI 205: Korruptionsbekämpfung
GRI 205-1: Auf Korruptionsrisiken untersuchte Geschäftstätigkeiten
Innerhalb des Compliance-Management-Systems werden Risiken, welche sich für die Unternehmensgruppe aus Compliance-Verstößen ergeben können, systematisch identifiziert, bewertet und mit Gegenmaßnahmen belegt. Die Risiken leiten sich direkt aus den Compliance-Zielen ab und werden regelmäßig einer Revision unterzogen. Entsprechend ist das Compliance-Risikomanagement in das unternehmensweite Risikomanagement fest integriert. Im Rahmen der Analysen wurde auch Korruption wie bspw. Bestechung oder Bestechlichkeit sowie Vorteilsnahme als potenzielle Risiken identifiziert. Hinweisen auf etwaiges Korruptionsverhalten geht die Konzernleitung konsequent nach und bindet dazu bei Bedarf externe Fachexperten ein.
GRI 205-2: Kommunikation und Schulung zu Antikorruptionsrichtlinien und -verfahren
2021 wurde ein neues E-Learning-Modul zu gesetzes- und regelkonformem Verhalten sowie zum Datenschutz implementiert. Dieses nutzten im Berichtsjahr über 70 Mitarbeitende, darunter Geschäftsführer, leitende Angestellte und kaufmännische Angestellte, die aufgrund ihrer ERP-Rolle (u.a. Einkauf und Logistik) besonderen Anforderungen ausgesetzt sind. Das Modul ist mittlerweile gruppenweit auf unserer Lernmanagementplattform verfügbar und richtet sich gleichermaßen an Führungskräfte und Mitarbeitende.
Die Unternehmensgruppe Gegenbauer informiert auch auf ihrer Website über Compliance-Fragen, insbesondere das Whistleblowing-Management. Dort kann auch die Verhaltensrichtlinie heruntergeladen werden. Darüber hinaus finden alle zugriffsberechtigten Mitarbeitenden der Gruppe wichtige Compliance-Informationen im Intranet. Auch in unserer Mitarbeiterzeitung „Rundschau Gegenbauer“ finden Compliance-Themen regelmäßig redaktionelle Berücksichtigung.
GRI 205-3: Bestätigte Korruptionsvorfälle und ergriffene Maßnahmen
Im Jahr 2021 gingen im Rahmen des Hinweisgebersystems zwei Meldungen ein, von denen sich eine als substanziell erwies. Dieser wurde unter Einbindung eines spezialisierten externen Partners unverzüglich nachgegangen. Der Vorgang ist beigelegt, entsprechend sanktioniert und abgeschlossen. Die in diesem Zusammenhang ergriffenen arbeitsrechtlichen und organisatorischen Maßnahmen machen deutlich, dass es bei Gegenbauer keinerlei Nachsicht oder Toleranz gegenüber einem derartigen Fehlverhalten gibt. Es ist und bleibt Aufgabe aller Führungskräfte und Mitarbeitenden, für die Einhaltung und Umsetzung der Verhaltensrichtlinie Sorge zu tragen.