
Umwelt-Compliance und -Bewertung
GRI 307: Umwelt-Compliance
GRI 307-1: Nichteinhaltung von Umweltgesetzen und -vorschriften
Der Unternehmensgruppe Gegenbauer sind keine Vorfälle über die Nichteinhaltung von Umweltschutzgesetzen und -verordnungen bekannt, die im Berichtszeitraum stattgefunden haben. In den Jahren 2019, 2020 und 2021 wurden weder Bußgelder noch nicht-monetäre Sanktionen gegen das Unternehmen verhängt.
GRI 308: Umweltbewertung der Lieferanten
GRI 308-1: Neue Lieferanten, die anhand von Umweltkriterien überprüft wurden
Alle neuen Lieferanten von Gegenbauer verpflichten sich zur Einhaltung des Verhaltenskodex für Lieferanten und damit zur Einhaltung von internationalen Standards zu Umweltschutz, Arbeitspraktiken und Menschenrechten.
Verhaltenskodex für Lieferanten